Erklärung zur Barrierefreiheit
Stand: 09. Oktober 2023
Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) ist bemüht, seine Websites im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version dieser Website (www.kommgutan.de). Diese Erklärung sowie die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen basieren auf einer am 09.10.2023 vorgenommenen Selbstbewertung.
Diese Website ist mit der BITV teilweise vereinbar. Die Website kommgutan.de wird fortlaufend nach den geltenden Anforderungen überarbeitet.
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
Trotz größter Bemühungen sind nachfolgend aufgeführte Inhalte derzeit nur eingeschränkt zugänglich. Eine Verbesserung der Zugänglichkeit dieser Inhalte erfolgt schrittweise. Wir arbeiten an den notwendigen Prozessen, die Informationen des DVR in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.
Nicht barrierefrei sind:
Feedback zur Barrierefreiheit
Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) ist bestrebt, den barrierefreien Zugang zu dem Online-Angebot www.kommgutan.de stetig zu optimieren. Wir bitten Sie deshalb, uns etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitzuteilen.
Deutscher Verkehrssicherheitsrat (DVR)
Jägerstr. 67-69
10117 Berlin
Telefon: +49 (0)30 2266771 0
Telefax: +49 (0)30 2266771 29
E-Mail: info@dvr.de
Zuständige Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
Die Schlichtungsstelle nach § 16 des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG) hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.
Sie erreichen diese unter
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)